Bei der Raststätte Grauholz habe er ihn dann wieder gesehen. Er sei mit ca. 60 km/h auf dem rechten Fahrstreifen gefahren, wobei er selbst links auf der Überholspur gefahren sei. Er habe den Eindruck gehabt, der Fahrer habe auf ihn gewartet. Dieser habe sich dann hinter ihm eingespurt und sei ihm gefolgt. Bei der Wankdorf Verzweigung sei er Richtung Freiburg und der andere Fahrer Richtung Thun gefahren. Als sie sich auf gleicher Höhe befunden hätten, habe der andere Fahrer das Beifahrerfenster geöffnet und einen Stein in Richtung seines Fahrzeuges geworfen. Am 18. April 2016 wurde D.________ als Privatkläger durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern einvernommen (pag.