_ D.________ wurde erstmals am 19. August 2015 als Auskunftsperson durch die Kantonspolizei Freiburg einvernommen (pag. 15 f.). Dabei gab er an, dass er am 18. August 2015 mit dem Fahrzeug G.________ (Fahrzeugmarke) in Begleitung seiner Freundin E.________ auf der Autobahn von Münchenbuchsee Richtung Bern gefahren sei. Auf der Höhe Münchenbuchsee habe er im Rückspiegel ein Fahrzeug bemerkt, welches mit hoher Geschwindigkeit auf das hinter ihm fahrende