10. Subjektive Beweismittel 10.1 Einleitende Bemerkung Die Vorinstanz hat darauf verzichtet, die Aussagen der beteiligten Personen zusammengefasst wiederzugeben. Gerade angesichts der Bedeutung der subjektiven Beweismittel im vorliegenden Fall ist es jedoch nach Ansicht der Kammer unerlässlich, diese wiederzugeben. Die Zusammenfassung der folgenden Aussagen beschränkt sich jedoch konkret auf den strittigen und durch die Kammer zu prüfenden Sachverhalt. Es wird darauf verzichtet, die weitergehenden Aussagen zusammenzutragen. 10.2 Aussagen D.________ D._____