__ (Fahrzeugmarke)s im ordnungsgemässen Benutzen der Strassen behindert und gegen das Verbot, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, verstossen haben (pag. 90 f.). - Sachbeschädigung, angeblich begangen am 18. August 2015 ca. 16.30 Uhr auf der Autobahn A1 bei der Verzweigung Wankdorf, indem der Beschuldigte einen kleinen harten Gegenstand aus dem Beifahrerfenster geworfen haben und damit die linke Beifahrertüre des G.________ (Fahrzeugmarke)s getroffen und beschädigt haben soll (Schaden ca. CHF 1‘039.80, pag. 91).