Zudem soll der Beschuldigte damit D.________ zum teilweisen Befahren des Pannenstreifens genötigt haben (pag. 89 f.). - Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG), angeblich begangen am 18. August 2015, ca. 16.30 Uhr auf der Autobahn A1 zwischen der Raststätte Grauholz und der Verzweigung Wankdorf, indem der Beschuldigte einen kleinen harten Gegenstand aus dem Beifahrerfenster gegen den Personenwagen G.________ (Fahrzeugmarke) geworfen haben soll. Durch dieses Vorgehen soll er den Fahrer des G.________ (Fahrzeugmarke)