Dadurch soll der Beschuldigte in besonders rücksichtsloser Weise eine Situation geschaffen haben, in der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge direkt die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls mit Todesfolge für D.________ und E.________ – dem Fahrer und der Beifahrerin im Fahrzeug G.________ (Fahrzeugmarke) – bestanden habe, wobei der Beschuldigte mit direktem Vorsatz gehandelt habe. Weiter soll der Beschuldigte damit auch eine unmittelbare Lebensgefahr für die Insassen des Fahrzeugs G.________ (Fahrzeugmarke) geschaffen haben.