SR 741.01]), angeblich begangen am 18. August 2015 ca. 16.30 Uhr auf der Autobahn A1 zwischen der Einfahrt Schüpfen und der Raststätte Grauholz durch zu nahes Auffahren. Dadurch soll der Beschuldigte in besonders rücksichtsloser Weise eine Situation geschaffen haben, in der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge direkt die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls mit Todesfolge für D.________ und E.________ – dem Fahrer und der Beifahrerin im Fahrzeug G.________ (Fahrzeugmarke) – bestanden habe, wobei der Beschuldigte mit direktem Vorsatz gehandelt habe.