7. Vorwurf gemäss Anklage Dem Beschuldigten werden gemäss Anklageschrift vom 13. Mai 2016 folgende Handlungen vorgeworfen: - Gefährdung des Lebens und Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01]), angeblich begangen am 18. August 2015 ca. 16.30 Uhr auf der Autobahn A1 zwischen der Einfahrt Schüpfen und der Raststätte Grauholz durch zu nahes Auffahren.