Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Angesichts der erstinstanzlich ausgesprochenen Strafe und des Umstands, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine zusätzliche Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens bzw. ein Strafmass von 23 Monaten Freiheitsstrafe beantragt, erachtet die Kammer die Verteidigung des rechtsunkundigen Beschuldigten zur Wahrung seiner Interessen als geboten. Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 3‘900.00 (pag. 271), womit es ihm zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, die Kosten seiner Verteidigung zeitnah aufzubringen.