2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 4. November 2016 fristgerecht Berufung an (pag. 219). Die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland meldete am 7. November 2016 ebenfalls fristgerecht Berufung an (pag. 221). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 3. Februar 2017 (pag. 225 f.) reichte die Generalstaatsanwaltschaft am 22. Februar 2017 form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein (pag.