ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Es erklärte den Beschuldigten hingegen der Gefährdung des Lebens, der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung, der zweifachen groben Verkehrsregelverletzung, der Nötigung und der Sachbeschädigung schuldig, und verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 5‘345.00 (zusätzlich CHF 1‘000.00 bei schriftlicher Begründung). Im Zivilpunkt verurteilte es den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 1‘039.80 Schadenersatz an C.____