1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) mit Urteil vom 28. Oktober 2016 frei von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, angeblich begangen am 18. August 2015 auf der Autobahn A1/A6 zwischen Schüpfen und der Raststätte Grauholz durch Nichtwahren des ausreichenden Abstands beim Hintereinanderfahren; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.