2. Zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 8‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 07.06.2015 an die Straf- und Zivilklägerin 2 F.________. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden weder erst- noch oberinstanzlich Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ verbleibt in Haft und geht zurück in den Strafvollzug.