2. in der Zeit vom 20.01.2015 bis 31.12.2015 in Genf oder anderswo durch Ausüben einer nicht bewilligten Arbeitstätigkeit. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, begangen vor/in Bern z.N. von D.________ (Ziff. 3 AKS); 2. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen, teilweise Versuch dazu 2.1. auf der Fahrt von Thun nach Bern z.N. von D.________ (Ziff. 1 AKS); 2.2. auf der Fahrt von Thun nach Bern anlässlich des Zwischenstopps z.N. von D.________ (Ziff. 3 AKS);