46 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. November 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer, mehrfach begangen 1. in der Zeit vom 03.07.2015 bis 16.01.2016 in Genf und anderswo durch rechtswidrigen Aufenthalt;