24. Entschädigungen Das Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Fürsprecher C.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren gemäss eingereichter Kostennote auf CHF 15‘838.50 festgesetzt. Das bis zur Mandatseinstellung am 7. April 2017 aufgelaufene Honorar von Fürsprecher C.________ beläuft sich auf CHF 2‘736.50. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erst- und oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 18‘575.00 zurückzuzahlen und Fürsprecher C.