Diese beiden zugesprochenen Genugtuungsbeträge stehen auch in Einklang mit den im Jusletter vom 01.06.2015 publizierten repräsentativen Entscheidsammlung („Genugtuungspraxis Opferhilfe – Die Höhe der Genugtuung nach revidiertem OHG“ von MERET BAUMANN/BLANCA ANABITARTE/SANDRA MÜL- LER GMÜNDER, s. unter 2. Verletzung der sexuellen Integrität, a) Kasuistik sowie RZ 18 – 22).»