_ erscheint – selbst unter Mitberücksichtigung der psychischen Folgen – angesichts der Tatsache, dass es glücklicherweise (ohne nur ansatzweise bagatellisieren zu wollen) nur bei versuchten sexuellen Nötigungen geblieben ist, dann doch zu hoch, und es hat eine nicht unwesentliche Reduktion zu erfolgen. Das Gericht erachtet deshalb eine Genugtuung von CHF 8‘000, zuzüglich Zins seit dem 07.06.2015, als angemessen.