Der Basisgenugtuungsanspruch liegt gemäss bernischer Praxis bei CHF 10‘000.00 aufwärts. Gemäss Hütte/Landolt wird die Basisgenugtuung sogar noch höher festgelegt. In einem zweiten Schritt ist die Basisgenugtuung den konkreten Umständen des Einzelfalls anzupassen. Zu den die Basisgenugtuung erhöhenden Elementen wird insbesondere beigezogen: Absicht, Rücksichtslosigkeit, Schwere des Verschuldens, Sinnlosigkeit einer Handlung, Art und Auswirkung des Übergriffs, Nichtabschätzbarkeit der Spätfolgen und damit verbundene Ängste, allgemeine Wesensveränderungen.