902 ff.). Das alles wirkt sich neutral aus. 17.2.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen und wirkt sich entsprechend weder straferhöhend noch strafreduzierend aus. Diese Komponente ist ebenfalls neutral zu werten. 17.2.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind in Bezug auf die Vergewaltigung gesamthaft neutral zu werten. 40 17.3 Fazit Einsatzstrafe Damit bleibt es auch unter Berücksichtigung der Täterkomponenten bei einer Einsatzstrafe von 28 Monaten Freiheitsstrafe.