Am 16. Juli 2015 erfolgte durch dieselbe Staatsanwaltschaft eine erneute Verurteilung wegen rechtswidrigen Aufenthaltes, bezogen auf den Zeitraum vom 13. Mai bis 3. Juli 2015, mithin ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verurteilung. Die Sanktion lautete auf 40 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 30.00 unbedingt und der bedingte Vollzug aus dem ersten Urteil wurde widerrufen.