Er ist vorbestraft (pag. 342 f.) und wurde erstmals am 12. Mai 2015 von der Staatsanwaltschaft La Côte in Morges wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie wegen diversen AuG-Widerhandlungen (rechtswidrige Einreise, rechtswidriger Aufenthalt, Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt, Probezeit zwei Jahre und einer Busse von CHF 480.00 verurteilt. Am 16. Juli 2015 erfolgte durch dieselbe Staatsanwaltschaft eine erneute Verurteilung wegen rechtswidrigen Aufenthaltes, bezogen auf den Zeitraum vom 13. Mai bis 3. Juli 2015, mithin ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verurteilung.