39 schuldens (dieses ist zweifellos grösser als beim von der Vorinstanz zitierten Referenzsachverhalt, wo geschützter Geschlechtsverkehr unter Bekannten erzwungen wurde, pag. 782) erscheint eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten angemessen. 17.2 Täterkomponenten 17.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte wurde am ________ 1991 im Kosovo geboren und wuchs dort zusammen mit fünf Schwestern und zwei Brüdern auf. Er verfügt über keine Ausbildung und keinen Lehrabschluss. Er ist vorbestraft (pag.