Es bestehen keinerlei Hinweise auf allfällige Einschränkungen der Schuldfähigkeit. 17.1.3 Fazit Tatverschulden Insgesamt ist damit von einem Tatverschulden auszugehen, das mit Blick auf den grossen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe als noch gerade leicht, jedoch mit Tendenz gegen mittelschwer, zu bezeichnen ist. Aufgrund des Tatver-