17. Einsatzstrafe für die Vergewaltigung 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes Die Tat richtet sich gegen die Selbstbestimmung in sexueller Hinsicht und gegen die sexuelle Integrität der Privatklägerin 1. Dabei handelt es sich um hochrangige Rechtsgüter. Durch die mit Gewalt erzwungene, wenn auch nur kurz andauernde vaginale Penetration der Privatklägerin 1 mit dem Penis wurden diese Rechtsgüter