Wie sie in der Hauptverhandlung am 14.11.2016 plausibel ausgesagt hat, leidet sie seit jenen Ereignissen unter massiven Schlafstörungen und getraut sich nicht mehr, aus dem Haus zu gehen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sie diese Drohung eben gerade sehr wörtlich genommen hat, die ja schlussendlich impliziert, sie müsse mit Gewalt seitens des Beschuldigten und seiner Kollegen rechnen, wenn sie zur Polizei gehe.» Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer vollumfänglich an.