Wie bereits oben ausgeführt, ist die Meinung gemäss herrschender Lehre dahingehend zu verstehen, dass Menschen mit verminderten kognitiven Fähigkeiten besonderen Schutzes bedürfen. Selbst ein Opfer, das über diese Fähigkeiten verfügen würde, liesse sich von dieser Äusserung in Angst und Schrecken versetzen. Bei F.________ ist ausserdem zu berücksichtigen, dass sie in einer fremden Stadt am Bahnhof ausgesetzt wurde und zwar ohne Geld, ohne der französischen Sprache mächtig zu sein und aus Angst, von den Eltern bestraft zu werden, nicht sofort nach Hause zurückkehrte.