778 f.): «Ausgehend vom Beweisergebnis kommt das Gericht zum Schluss, dass F.________ die Drohung dass sie „drunter käme“, wenn sie zur Polizei gehe, nach den gemachten negativen Erlebnissen mit A.________ und seinen Kollegen tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt hat. Dass der Beschuldigte F.________ tatsächlich bedroht hat, wird untermauert durch eine WhatsApp-Nachricht, welche der Beschuldigte F.________ am 10.06.2015 schrieb: „Hast du mich zur Polizei geschickt, denn ich bin unterwegs dorthin“, worauf F.________ antwortete: „Wirst es selber sehen“ (p. 466).