13. Sexuelle Belästigung Gemäss Art. 198 StGB macht sich unter anderem der sexuellen Belästigung strafbar, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt. Es handelt sich dabei um ein Antragsdelikt. Der entsprechende Strafantrag wurde form- und fristgerecht am 31. August 2015 gestellt (pag. 103 f.). Für den objektiven und den subjektiven Tatbestand wird wiederum auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 774 f.).