36 reits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass in Bezug auf die Privatklägerin 2 die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 200 StGB («Gemeinsame Begehung») erfüllt sind. Es waren insgesamt vier Personen am Übergriff auf die Privatklägerin 2 beteiligt, weshalb eine gemeinsam versuchte sexuelle Nötigung vorliegt.