_ diese beiden Tatbestände objektiv wie subjektiv erfüllt hat. Auch unter Mitberücksichtigung der „Vorgeschichte“ bzw. der Erwartungshaltung gegenüber den beiden jungen Frauen muss ihm absolut bewusst gewesen sein, dass D.________ mit den entsprechenden Handlungen nicht einverstanden gewesen ist. Und betreffend die Frage der Widerstandsunfähigkeit bzw. der Zumutbarkeit eines weitergehenden Widerstandes ist mit aller Deutlichkeit festzuhalten, dass D.________ nach der Lage der Dinge und soweit möglich und zumutbar, versucht hat, Widerstand zu leisten.