Das Gericht stützt sich auch diesbezüglich auf die glaubhaften Aussagen von F.________: Die Äusserung, dass sie „drunter käme“ (oder sinngemäss ähnlich) ist beweismässig erstellt. F.________ nahm diese Drohung ernst, und es hatte für sie zur Folge, dass sie sich selbst heute noch kaum aus dem Haus traut. Der angeklagte Sachverhalt ist mithin erstellt. 35 IV. Rechtliche Würdigung