Das Gericht geht beweismässig unzweifelhaft davon aus, dass sie sich entschieden gegen das Ausgreifen und Hinunterdrücken ihres Kopfes gegen den Penis des Beschuldigten resp. später im Wald auch gegen das Herunterdrücken ihres Kopfes gegen die Penisse der Kollegen des Beschuldigten wehrte und dies nur durch ihre heftige Gegenwehr verhindern konnte. 4. War dieses sich zur Wehr setzen für den Beschuldigten (und seine Kollegen) erkennbar und musste er (bzw. diese) es als ernst zu nehmendes NEIN (verbal und körperlich) erfassen?