Das Gericht erachtet es ebenfalls als erwiesen, dass F.________ während dieser Fahrt weiterhin gegen ihren Willen über den Kleidern an der Scheide und den Brüsten ausgegriffen wurde. Ebenso ist rechtsgenügend erstellt, dass der Beschuldigte und seine Kollegen schon während der Fahrt nach Genf versuchten, ihr die Hose nach unten zu ziehen. Alsdann ist beweismässig rechtsgenügend bewiesen, dass A.________ (und seine Kollegen) während eines Halts im Raum Genf/Lausanne versucht haben, F._____