Er war der erste, bei welchem ich einen Blasen hätte sollen. Ich sollte allen einen Blasen.» Weiter bestätigte sie anlässlich dieser Einvernahme, dass der Beschuldigte sie mehrfach in die Brüste klemmte (pag. 222 Z. 138 f.), dass er sie schon während der Autofahrt von Thun nach Bern zwischen den Beinen anfasste (pag. 222 Z. 112 ff.) und dass er während der Autofahrt von Bern nach Lausanne versuchte, sie auszuziehen (pag. 221 Z. 90 ff.). Die Privatklägerin 2 gab zudem zu Protokoll, sie sei vom Beschuldigten auch unter den Kleidern berührt worden (pag. 222 Z. 135 f.; pag. 239 Z. 256).