Erst ab dem 30. Juni 2015 wurde die Privatklägerin 2 als Opfer befragt. Betreffend das Rahmengeschehen (Fahrt nach Lausanne, Stopp im Wald) blieben die Schilderungen der Privatklägerin 2 über alle Befragungen hinweg konstant. Was die sexuellen Übergriffe anbelangt, rückte die Privatklägerin 2 jedoch nur häppchenweise damit heraus. Von Einvernahme zu Einvernahme erhob sie etwas schwerere Vorwürfe gegen die Täter bzw. schilderte sie das Vorgefallene ausführlicher. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Aggravierung, welche gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen sprechen würde. Es geht vielmehr um eine Verdeutlichung der Ereignisse.