- Und soweit das als „keine echte Reaktion“ betitelte hilflose Verhalten der Privatklägerin in Lausanne im Nachgang zu den schlimmen Vorkommnissen als nicht konsistent und nachvollziehbar dargestellt worden ist, ist dem entgegen zu halten, dass gerade Opfer von schwer traumatisierenden Erlebnissen für Aussenstehende mitunter nicht rational handeln. Hingegen ist auch 30 klar, dass jedenfalls ihre diesbezüglichen Schilderungen in Einklang stehen bzw. vereinbar sind mit den Ergebnissen der Rück-ID [beim Beschuldigten].