Auf den ersten Blick mag es erstaunen, dass von F.________ zum Tatgeschehen in sieben Einvernahmen sieben verschiedene Versionen präsentiert wurden. Aber nach dem oben Gesagten kann daraus nämlich auch ein anderer Schluss gezogen werden, als dass ihre Aussagen demnach falsch seien. Noch zu einzelnen Vorbringen der Verteidigung betreffend die Aussagen der Privatklägerin F.________: