hat, erscheinen dem Gericht äusserst erlebnisorientiert [erlebnisbasiert!] zu sein. Hinzu kommt, dass – ohne dass nur ansatzweise eine Absprache mit D.________ oder Anzeichen für eine bewusste/unbewusste Falschaussage zu Lasten des Beschuldigten auszumachen wären – von einem Komplott keine Rede sein kann, haben sich [doch] die beiden jungen Frauen gemäss übereinstimmenden Aussagen nach dem fraglichen Abend nie mehr gesehen. Die Schilderungen von F.________ ihrer eigenen Erlebnisse passen daher nahtlos ins Gesamtbild sexueller Übergriffe, wie sie von D.________ sehr glaubhaft geschildert worden sind. Auf den ersten Blick mag es erstaunen, dass von F._____