Das Aussageverhalten von F.________ [jedenfalls soweit die Vorfälle zu ihrem eigenen Nachteil betreffend] war in keiner Art und Weise ungewöhnlich, sondern bei gesamthafter Betrachtung eben gerade aus diesen Gründen ein weiteres Indiz dafür, dass sie die Wahrheit sagt. Je grösser gerade die Zahl der zunächst unverbundenen „Aussagefetzen“ ist, die sich später zu einem geschlossenen Bild zusammenfügen, je umfangreicher die gesamte Zeugenaussage ist, umso höher ist die Qualität dieser Aussageeigenart, welche sie zum Glaubhaftigkeitsmerkmal werden lässt.