Gemäss einschlägiger Literatur zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussen (z.B. ARNTZEN, a.a.O.), ist gerade die Inkohärenz der Aussagen vorwiegend auf intellektuelle Faktoren zurückzuführen. Und doch stellen gerade die ungesteuerte Aussageweise, wie auch die Inkohärenz von Aussagen, Glaubhaftigkeitsmerkmale dar, was auf den ersten Blick ein Widerspruch zu sein scheint. Das Aussageverhalten von F.________ [jedenfalls soweit die Vorfälle zu ihrem eigenen Nachteil betreffend] war in keiner Art und Weise ungewöhnlich, sondern bei gesamthafter Betrachtung eben gerade aus diesen Gründen ein weiteres Indiz dafür, dass sie die Wahrheit sagt.