Friedrich Arntzen verweist in seinem Buch „Psychologie der Zeugenaussage, Systeme der Glaubhaftigkeitsmerkmale“ (5. Auflage, S. 115) darauf, dass gerade in Vergewaltigungsfällen die Falschaussagen oft von Zeuginnen vorgebracht würden, die intelligent seien und charakterlich einwandfrei wirkten. Umgekehrt würden von intellektuell unzulänglich ausgerüsteten Zeugen, die z.B. nur eine Schule für Lernbehinderte absolviert hätten, oft sehr zuverlässige Aussagen gemacht.