Allerdings ist im Rahmen der Aussagewürdigung nun aber einerseits ganz massgebend die kognitive Leistungsfähigkeit mitzuberücksichtigen und die damit verbundenen „Defizite“, andererseits auch der Umstand, dass das traumatisierende Erlebnis für sie ausserordentlich schambesetzt ist, und es für sie damit extrem peinlich ist, darüber zu sprechen. Dies wurde gerade auch in der Hauptverhandlung am 14.11.2016 sehr deutlich. Auf eine erste Frage, ob es zwischen ihr und A.________ auf der Fahrt von Thun nach Bern zu sexuellen Handlungen gekommen sei, sagte sie einfach: „Er hat mich ‚aglängt‘“.