27 10.3 Aussagen Privatklägerin 2 samt Würdigung Die Vorinstanz hat zu den Aussagen der Privatklägerin 2 Folgendes ausgeführt (pag. 763 ff.): «Das Gericht verkennt fürs Erste nicht, dass eine Aussagewürdigung bei F.________ ungemein schwieriger ist, zumal sie bei den ersten drei Befragungen als Beschuldigte einvernommen worden ist und erst ab dem 30.06.2015 als Opfer/Privatklägerin.