fang an geltend machte – in der Westschweiz dabei war und anlässlich der Fahrt dorthin sexuell bedrängt wurde. Dieses Rahmengeschehen (inkl. Fahrt nach Lausanne, Stopp im Wald, sexuelle Übergriffe, Übernachten in Lausanne, Diskussion über Polizei) kann damit zweifelfrei als erstellt erachtet werden. Soweit weitergehend kann – aus den soeben aufgeführten Gründen – nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden.