Der Beschuldigte legte nun also – nachdem er bisher sämtliche Vorwürfe abgestritten hatte – ebenfalls hinsichtlich der Privatklägerin 2 ein (Teil-)Geständnis ab. Allerdings fällt auch hier auf, dass er stets darauf bedacht war, möglichst nichts zu seinen Ungunsten darzustellen und dafür die Privatklägerin 2 in ein äussert schlechtes Licht zu rücken. So soll sie es gewesen sein, die, kaum dass er ihr den Rücken zugedreht hatte, mit jedem Mann in ihrer Nähe zu küssen begann (ausser natürlich mit dem Beschuldigten selber). Bei einem solchen Aussageverhalten handelt es sich um ein typisches Lügensignal.