Als sie aufgestanden seien, habe die Privatklägerin 2 ihm gesagt, er solle seine Kollegen anrufen, damit diese sie nach Thun bringen würden. Es sei dann ein (weiterer) Kollege gekommen. Er habe noch einmal in die Wohnung zurückgehen müssen, weil er sein Telefon dort vergessen habe. Als er zurückgekommen sei, sei die Privatklägerin 2 schon mit diesem Kollegen am Küssen gewesen. Sie hätten sie dann nach Lausanne gebracht und dort gelassen. Er habe kein Geld gehabt, um ihr ein Ticket zu bezahlen. Sie habe gesagt, sie wolle zur Polizei. Er habe sie gebeten, nicht zur Polizei zu gehen, was sie ihm dann versprochen habe.