26 Haaren gepackt und sie zwingen wollen, dass sie «ihn» in den Mund nehme. Sie habe aber nicht gewollt. Dann hätten O.________ und N.________ einen Schweizer angerufen. Sie hätte zu diesem gesagt, dass er (der Beschuldigte) mit einer Frau zu ihm kommen und bis Nachmittags bleiben werde. Sie hätten sie (den Beschuldigten und die Privatklägerin 2) zu diesem Schweizer gefahren und dort gelassen. Sie seien dann schlafen gegangen. Als sie aufgestanden seien, habe die Privatklägerin 2 ihm gesagt, er solle seine Kollegen anrufen, damit diese sie nach Thun bringen würden.