Die anderen hätten dann zu ihr gesagt, sie solle mit ihnen nach Genf mitkommen. Die Privatklägerin 2 sei damit einverstanden gewesen. Unterwegs nach Lausanne habe sie angefangen, mit einem Kollegen zu berühren und zu küssen, sie habe das gewollt. Er (der Beschuldigte) habe sie ebenfalls berührt, woraufhin sie gesagt habe, er solle sie nicht berühren. Unterwegs hätten sie dann in einem Feld angehalten. Die Privatklägerin 2 sei einverstanden gewesen, «dass sie zwei Personen in den Mund nimmt». Sie hätten ihre Sache erledigt, dann hätte sie angefangen ihr zu drohen. Sie hätten zur Privatklägerin 2 gesagt, dass sie zu zweit Sex machen möchten.