_ aus dem Gesagten schlussfolgenderweise abgesprochen und der Versuch, seine „Geschichte“ des Abends als wahr zu verkaufen, als gescheitert betrachtet. Wie sein Verteidiger richtigerweise ausführte, sind seine Aussagen „nicht sehr intelligent“. An dieser Beurteilung vermag der Umstand, dass der Beschuldigte am 16.01.2016 (mehr als ein halbes Jahr nach der Begegnung mit den beiden Frauen) mit seiner Anhaltung/Verhaftung urplötzlich mit den Vorwürfen konfrontiert worden ist und das Bestreiten (jedenfalls das anfängliche Bestreiten) – was ein nicht atypisches Aussageverhalten ist – nichts zu ändern. Das Gericht erachtet seine Aussagen als unglaubhaft.»